Wahlleistungen

Behandlung und Betreuung durch Wahlärzte

Damit sichern Sie sich eine Behandlung und Betreuung durch die jeweiligen Wahlärzte oder bei Verhinderung durch deren Stellvertreter. Die Wahlarztbehandlung erstreckt sich auf alle beteiligten Abteilungen und fremde Einrichtungen, die im Rahmen Ihrer Behandlung Leistungen erbringen und zur Liquidation berechtigt sind.
Nach Beendigung Ihres Klinikaufenthaltes bekommen Sie eine gesonderte Arztrechnung über die erbrachten ärztlichen Leistungen. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der amtlichten Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GÖZ).

Abrechnungsbeispiel - So rechnet man mit der GOÄ/GÖZ
Die Rechnungsbeträge für die einzelnen Leistungen werden nach folgendem Muster ermittelt. Jede Leistung hat eine Ziffer. Dieser Ziffer ist eine Punktzahl zugeordnet, die dann mit dem aktuellen Punktwert (2011 = 0,0582873 €) multipliziert wird.

 

Ziffer
Leistungsbeschreibung
Punktzahl
Preis (einfach)

1

Beratung (auch mittels Fernsprecher)
80
4,66 €

In diesem Beispiel wurde der einfache Satz verwendet. Dieser Satz kann durch Steigerungsfaktoren noch erhöht werden. Die Steigerungsfaktoren spiegeln den Zeitaufwand der einzelnen Leistungen und die Schwierigkeit des Krankheitsfalles wieder.

Folgende Steigerungsfaktoren sind möglich:

  • ärztliche Leistung 1,0 bis 3,5fach 
  • technische Leistungen 1,0 bis 2,5fach
  • Laborleistungen 1,0 bis 1,3fach

Eine genaue Aussage über die abzurechnenden Ziffern und die Steigerungsfaktoren kann im Vorfeld Ihrer Behandlung nicht getroffen werden.